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Änderung der Grundsteuerreform: Was Sie jetzt wissen sollten

Was ist die Grundsteuer?

  • Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer. Sie wird auf den Grundbesitz erhoben. Dazu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- oder Forstwirtschaft. Die Grundsteuer ist von Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz jährlich zu zahlen. Bei Mietwohnungen kann sie auf die Mieterinnen und Mieter über die Betriebskosten umgelegt werden. Die Grundsteuer wird von den Städten und Gemeinden, in deren Gebiet sich der Grundbesitz befindet, erhoben.

Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass das System der grundsteuerlichen Bewertung verfassungswidrig ist. Gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt – das verstößt gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1). Aus diesem Grund wurde beschlossen, dass bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden musste.

Allerdings kann die aktuelle Grundsteuerreform übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer jedoch dann auf der Grundlage der Reform erhoben werden. Diese lange Übergangsfrist ist notwendig, da zuerst alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen.

Ab dem 1. Juli 2022 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Grundsteuererklärung elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Die Abgabefrist endet am 31.01.2023. Wenn Sie Hilfe benötigen, dann melden Sie sich gerne bei uns.